Ihre Zukunft mit Mieterstrom
Effizient – Rentabel – Sauber
Mietstrom-Modell
PV-Strom direkt an Ihre Mieter verkaufen
01
Langfristige Renditeerhöhung
02
Staatliche Zuschüsse
zu Strompreisen
03
Wie funktioniert das Konzept?
Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses haben Sie die Möglichkeit, als eigener Stromanbieter tätig zu werden.
Den PV-Strom verkaufen Sie dabei ganz einfach und automatisiert an Ihre Mieter.
- Die Mieterstrom-Komplettlösung lassen Sie bequem von uns planen und installieren. Optimale Auslegung der Anlage, um den Verbrauch Ihrer Immobilie bestmöglich zu decken, ist hierbei der Schlüssel.
- Sie schließen Stromverträge mit Ihren Mietern und verkaufen den Strom direkt über die intelligente Software der Anlage.
- Die Abrechnung der Stromlieferung an Ihre Mieter läuft bequem automatisiert. Mit unserem Konzept streben wir eine maximale Rendite für Sie als Immobilienbesitzer an.
Ihre anfängliche Investition in eine Photovoltaikanlage wird bereits innerhalb weniger Jahre rentabel werden.
Wir sind begeistert von unserer Mieterstrom-Komplettlösung und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Autark
Rentabel
Staatl. gefördert
staatlichen Zuschüssen
Interesse? Dann lassen Sie uns ein Konzept erstellen.
Bei uns kauft niemand die Katze im Sack. Lassen Sie sich von uns das bestmögliche Konzept für Ihre Immobilie erstellen.
Bedingungen für Mietstrom
Welche Voraussetzungen gelten für die geförderte Mieterstrom-Variante?
- Gefördert werden nur PV-Anlogen als Stromerzeugungsanlagen
- Die Energie muss an den Letztverbraucher im Gebäude oder Quartier geliefert werden
- Bei Mischimmobilien müssen mindestens 40 % der Gebäudefläche zum Wohnen genutzt werden
- Der Betreiber ist verpflichtet, die vollständige Strommenge (Mieterstrom + Reststrommenge) zur Verfügung zu stellen
Welche Fördermöglichkeiten
für Mieterstrom gibt es?
Mieterstromanlagen werden über den Mieterstromzuschlag gefördert.
Die Höhe des Mieterstromzuschlags wurde im EG 2023 neu festgelegt:
- neue Anlagen bis 10 kW bei 2,67 ct /kWh
- neue Anlagen bis 40 kW bei 2,48 ct /kWh
- neue Anlagen bis 1MW bei 1,67 ct /kWh
Der Mieterstromzuschlag ist niedriger als die Einspeisevergütung, denn der Mieterstromanbieter erhält nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms.
Beispiel
Wenn Sie ein 10-Parteien-Mehrfamilienhaus besitzen und eine 40,00 kWp PV-Anlage installieren lassen, verkaufen Sie den erzeugten Strom für bis zu 90 % des Grundversorgertarifs (z. B. 90 % von 38 ct /kWh = 34,2 ct /kWh) (§ 42a Abs. 4 EnW).
Dazu erhalten Sie die Förderung i.H.v. 2,48 ct /kWh.
Sie verkaufen Ihren erzeugten Strom also für 36,68 ct /kWh an Ihre Mieter.
Eine immense Differenz im Vergleich zur Einspeisevergütung (8,3 ct /kWh).